Am Ende einer äußerst mühsam durchgestandenen Schulzeit, war ich am Aufbau der ersten Berliner Schwulenorganisation HAW beteiligt, aus der das SchwuZ hervorgegangen ist.
1972 lernte ich Lars-Åke kennen, mit dem sich meine erste Beziehung entwickelte. In den drei Jahren begann ich mein Jura Studium. Das ermöglichte mir, nach Heidelberg zu ziehen und von dort nach St. Gallen zu pendeln, wo er als Lehrer arbeite und danach für ein Jahr mit ihm zusammen in Hamburg zu leben. Um bei Besuchen mit seinen Eltern sprechen zu können, lernte ich Schwedisch und nach dem Ende unserer Beziehung blieb eine lebenslange Freundschaft.
Während des Jura-Studiums in Berlin (Freie Universität im Sommersemester 1972), Hamburg (Wintersemester 1973/74 / Sommersemester 1974) und Heidelberg (Wintersemester 1972/73 / Sommersemester 1973 und Wintersemster 1974/75 bis Wintersemester 1978/79), habe ich in der inzwischen aufgelösten Mannheimer Schwulengruppe SchAM und später auch in der Heidelberger Gruppe „homo heidelbergensis“ mitgemacht. In der Zeit der Berufsverbote wurde das dritte Russell-Tribunal über Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland 1978/79 im Sommer 1978 in Frankfurt/Main und im Januar 1979 in Köln veranstaltet. Um zu erreichen, dass dabei auch Fälle von Schwulendiskriminierung verhandelt und als Menschenrechtsverletzungen anerkannt werden, gründeten Einzelpersonen aus der ganzen alten Bundesrepublik („Westdeutschland“), die alle auch in ihren jeweiligen Wohnorten in Schwulengruppen aktiv waren, die Gruppe NARGS.
Während der Vorbereitungen für unseren Beitrag zum Russell-Tribunal entwickelte sich das gemeinsame Bedürfnis, nicht nur Missstände zu benennen, sondern Ziele positiv beschreiben zu können. Deshalb und um nicht immer nur von gesellschaftlichen Zwängen zu sprechen, Theorien zu diskutieren und die desinteressierte Öffentlichkeit mit Resolutionen gegen irgendwelche Missstände zu langweilen, beschlossen wir, ein großes Fest mit Film-, Theater- und Musikprogramm zu organisieren. Im Zentrum der westlichen Hälfte Deutschlands, in Frankfurt am Main, wollten wir herausfinden, was wir vom Leben erwarteten und nicht nur erläutern, was wir befürchteten. Selbstverständlich sollte es dort auch politische Diskussionsveranstaltungen geben. Dazu wollten wir auch Schwule aus anderen Ländern einladen und suchten deshalb nach einem Namen, der unabhängig von der Sprache die richtige Assoziation hervorrufen sollte. Deshalb „klauten“ wir den Namen einer Bar in Amsterdam, in der keiner von uns je gewesen ist: Homolulu. Der Spiegel berichtete vorab und verhalf uns damit zu der erhofften Popularität.
Während wir in der letzten Phase der weit über ein Jahr dauernden Vorbereitungen waren, fanden am 30.06.1979 in Bremen und Berlin die ersten gay pride Veranstaltungen in Deutschland statt, die in Deutschland nach dem Ort der Straßenkämpfe, die in der Kneipe Stonewall Inn in der New Yorker Christopher Street angefangen hatten, Christopher Street Day genannt wurden. In dieser Zeit (seit Februar 1979) war ich Gerichtsreferendar in Berlin und fuhr Ende Juli und Anfang August 1979 nach Frankfurt/Main, um dort teilweise auf dem Gelände der Universität und teilweise in einem großen Festzelt in Biegwald an der Nidda abwechselnd Müll weg zu räumen und Interviews zu geben. Denn HOMOLULU hatte eine solche Dimension erreicht, dass plötzlich fast jeder deutsche Radiosender und beinahe jede Zeitung darüber berichtete. Zum ersten Mal waren Schwule als eine Gruppe von Menschen und nicht als Opfer von Verbrechen oder als Sexualstraftäter Inhalt der Medienberichte.
Von Göttinger Mitgliedern der NARgS wurde 1980 das Waldschlösschen gegründet, um die Mischung von gemeinsamer Arbeit und Feiern über die 10 Tage von Frankfurt hinaus fort zu setzen. Wegen meiner juristischen Vorbelastung half ich beim Gründen des Trägervereins, der seit der Gründung der Stiftung Akademie Waldschlösschen zu deren Förderverein wurde. Die rasante Entwicklung in der Veränderung der Wahrnehmung von Schwulen dokumentiert wie kein anderer humorvoll und selbstkritisch seither Ralf König. Als die Europäischen Gemeinschaften eine Richtlinie erließen, die die Mitgliedstaaten verpflichtete, Gesetze gegen die Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu formulieren, nahm die Humanistische Union dies zum Anlass, einen Entwurf für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz zu erstellen. Unter dem Dach der aha gründeten einige Juristen und Interessierte (darunter auch alte HAW-Aktivisten) eine AG Juristen, die einen Entwurf für Teile eines Anti-Diskriminierungsgesetzes erarbeiteten, die Schwule betrafen.
Im April 1981 trafen sich zum ersten Mal schwule Juristen aus der ganzen alten Bundesrepublik in einem kleinen Tagungshaus in Großenkneten (in der Gegend von Oldenburg) und beschlossen, unter dem Namen Schwule Initiative gegen den Paragraphensumpf (SchwIPs) einen Rechtsratgeber zu schreiben, der 1982 unter dem Titel „recht schwul“ im Verlag rosa Winkel erschien. Die AG Juristen der aha ging in dieser Gruppe auf. Seit Anfang der 1990-er nennen sich die Schwulen Juristen (BASJ). Einen zweiten Rechtsratgeber veröffentlichten sie Ende 1991 unter dem Titel „Schwule im Recht“ im PALETTE Verlag. Seine zweite Auflage von 1994 bildete die Grundlage für den Rechtsratgeber, den der LSVD weiterhin in aktualisierter Fassung im Internet zur Verfügung stellt.
1979 lernte ich Manfred Laube († 31.01.1990) kennen und Joachim Valentin (* 30.08.1955 – † 15.10.1990), den ich schon aus der gemeinsamen Arbeit in der NARgS kannte, zog nach Berlin. Wir drei entwickelten eine sehr enge Beziehung zueinander. Mit Manfred flog ich zu ersten Mal in die USA und verbrachte faszinierende Nächte im legendären Mineshaft in New York. 1981 bestand ich auch das zweite juristische Staatsexamen, flog zum zweiten Mal in die USA und von dort aus zum ersten Mal nach Kanada. Gemeinsam fuhren wir zu Beginn der 1980-er Jahre häufig mit Manfreds Auto über’ s Wochenende nach Amsterdam und verbrachten schöne Tage und wilde Nächte bei den Partys im „Pakhuis“.
Als meine Eltern in eine altersgerechte Wohnung umzogen, zog ich – für ein paar Jahre zusammen mit Joachim – in die Ofenheizungswohnung im vierten Stockwerk mit Blick auf die Spree am Wikingerufer 5, in der ich aufgewachsen war. Als Manfred für einige Jahre nach Hamburg versetzt wurde, besuchten wir ihn häufig dort. 1985 wurde mein kleiner Rechtsprechungskiosk Teil einer kleinen Sozietät in der Brandenburgischen Straße 38 und nachdem wir uns wieder getrennt hatten, zog ich mit meinem Büro 1988 nach Berlin-Steglitz in die Bornstraße 2, bis ich diese Phase meines Arbeitslebens am 15. November 1989 erfreut abschloss.
Als die Bedrohung durch AIDS 1983 deutliche Konturen annahm, half ich der Krankenschwester Sabine Lange und dem Verleger Bruno Gmünder dabei, die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. gründen und wurde zusammen mit Sabine, die seit den Untersuchungen und Hepatitis B-Impfungen in der damaligen Landesimpfanstalt / Abteilung Tropenmedizin schon eine Vertrauensperson in der schwulen Szene geworden war, und Thomas, dem Wirt der Bar „Knolle“, Teil des ersten Vorstands der damals winzigen DAH. Ihre erste Geschäftsstelle befand sich in der Küche meines Büros in der Niebuhrstraße 71.
Auf Initiative des Treffens Berliner Schwulengruppen, das wegen dessen herausragenden Rolle als Organisator manchmal spöttisch auch Thomas Brüggemann Show genannt wurde, kandidierte ich 1985 im Bezirk Wedding für die Alternative Liste (AL) als parteiloser Kandidat für das Abgeordnetenhaus von Berlin. Obwohl Herbert Rusche bereits 1983 für DIE GRÜNEN erfolgreich zum Bundestag kandidiert hatte, wurde ich der erste offen schwule Abgeordnete in Deutschland, denn ich trat mein Mandat sofort an, während Herbert die erste Hälfte der Legislaturperiode warten musste, bis er planmäßig im Rahmen der Rotation im Oktober 1985 als Nachrücker in den Bundestag einziehen konnte. (Rotation sollte der typischen Erscheinung entgegen wirken, dass Politiker/innen schon bald nach dem Beginn ihrer Karriere den Bezug zu ihren Wähler/innen verlieren.) Ostern 1987 trat ich mit der gesamten Fraktion zurück, um die zweite Hälfte der Wahlperiode unseren Nachrückern zu überlassen.
Bevor ich mich wieder in mein Anwaltsdasein stürzte, schrieb ich mit Sabine Mehlem das Manuskript zum Rechtsratgeber AIDS, des ersten Kompendiums zu den damals heiß umstrittenen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit AIDS. Ihr damaliger Freund, der Journalist Jürgen Wolff, sorgte dafür, dass unsere Texte nicht nur korrekt, sondern auch für Nichtjuristen verständlich waren. Da ich das bei Rowohlt Ende 1988 in der Reihe rororo-aktuell erschienene Buch im Berliner Frühstücksfernsehen vorstellen durfte und wegen dieser Veröffentlichung auch als Sachverständiger in die ZDF-Sendung „Doppelpunkt“ eingeladen wurde, konnte ich dies als damals einzig legale Form der Werbung für mein Anwaltsbüro nutzen. Wir drei arbeiteten aber selbstverständlich auch an der Realisierung des schon lange vorher von der DAH geplanten Projekts eines Rechtsratgebers mit. In dem 1991 im Palette Verlag erschienen „AIDS und HIV im Recht“ konnten inzwischen ergangene Musterentscheidungen berücksichtigt werden.
Als ich meinen Lebensunterhalt ab Mitte 1987 wieder ausschließlich als Anwalt verdienen musste, wurde ich zum Betreuer eines Alkoholikers bestellt, dessen verwahrloste Wohnung aufgelöst werden musste. Das Verantwortungsgefühl für einen Menschen, der völlig mittellos und gebrechlich in einem Krankenhaus aus einem Koma erwacht, belastete mich so sehr, dass die für ihn zuständige Sozialarbeiterin im Jüdischen Krankenhaus mir riet, zu einer Selbsthilfegruppe für Angehörige von Alkoholikern zu gehen, weil ich mich offenbar genau so verhielt, wie es für viele Angehörige typisch ist. Noch am selben Abend im Juli 1987 ging ich zum ersten Mal zu einem Meeting von AL-ANON, das nur zwei Straßenecken weiter stattfand. Auch nachdem die Betreuung und mein Anwaltsdasein lange beendet waren, ging ich noch viele Jahre regelmäßig zu AL-ANON.
Im Sommer 1989 begleitete ich meinen Mitbewohner ins Schwimmbad, weil der hoffte, einen Flirt wieder zu treffen, aber befürchtete, an einem heißen Sommertag allein im Hallenbad zu sein. Da ich nicht in ein Freibad musste, ging ich mit und lernte meinen Mann Ehrhard kennen, den Wolfgangs Flirt aus dem gleichen Grund seinerseits mitgebracht hatte. Als wir am 13. Jahrestag auf dem Standesamt Charlottenburg unsere Lebenspartnerschaft registrieren ließen, sahen sich die beiden nach langer Zeit als Trauzeugen wieder.
Ehrhard und ich reisen gern und haben gerne Besuch. Oft muss man für ein mittelmäßig bequemes Bett viel Geld ausgeben. Wer nicht in einem Hotel wohnen muss, lernt eine fremde Stadt auch ganz anders kennen, als jemand, der auf Touristeninformationen beschränkt ist. Deshalb wurden wir Mitglieder bei L/GHEI (Lesbian and Gay Hospitality Exchange International) einem Verein, dessen Mitglieder sich gegenseitig auf Anfrage für bis zu drei Nächte beherbergen und so den Besucherinnen oder Besuchern einen persönlichen Zugang zu ihrer Stadt eröffnen.
Als die erste rot-grüne Koalition in Berlin 1989 eine Antidiskriminierungsstelle für Lesben und Schwule einrichten wollte, bewarb ich mich um diesen Job. Als das Referat für gleichgeschlechtliche Lebensweisen in der damaligen Senatsverwaltung für Frauen, Jugend und Familie gegründet wurde, gab ich mein Rechtsanwaltsbüro auf und wurde wenige Tage nach der Öffnung der Grenzen der DDR am 16. November 1989 Schwulenreferent, zusammen mit Prof. Dr. Ilse Kokula als Lesbenreferentin. Der Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, der seit 1990 auch seine Zuständigkeit für die Belange von Transsexuellen wahrnimmt, arbeitet inzwischen als Teil der der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) bei der Senatsverwaltung für Arbeit Integration, und Frauen und kann eine stolze Liste mit wichtigen Veröffentlichungen vorweisen.
Mir bot sich 1992 die Gelegenheit, mich in das Rechtsreferat der damaligen Senatsverwaltung für Jugend und Familie abordnen zu lassen. Ende 1993 wurde ich endgültig dorthin versetzt und wurde dort 1996 Beamter. Die organisatorischen Veränderungen, die nach jeder Senatsbildung folgten, führten dazu, dass meine Kolleginnen und Kollegen vom Sachgebiet „gleichgeschlechtliche Lebensweisen“ inzwischen mehrfach in eine andere Senatsverwaltung versetzt und Teil der Landesantidiskiminierungsstelle wurden, während ich mich nach und nach zum Spezialisten im Jugendrecht entwickelte und mir später außerdem das Sachgebiet „allgemeine Angelegenheit der deutschen Sinti und Roma“ übertragen wurde. Während der langjährigen Zusammenarbeit mit dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg e.V. habe ich viel über den anderen Blickwinkel eines nicht-direkt Betroffenen / Außenstehenden auf die mühselige Arbeit gegen Vorurteile gelernt und in der langjährigen ersten Vorsitzenden Petra Rosenberg eine Freundin gefunden.
Seit 1989 wollte Professor Dr. Andreas Meyer-Hanno (* 18.2.1932 – † 7.9.2006), der schon seit Jahren nicht nur Diskussionsbeiträge in den Braunschweiger und Frankfurter Schwulengruppen eingebracht, sondern auch manches finanzielle Loch gestopft hatte und daher den Bewegungsspitznamen Hannchen Mehrzweck trug, die Idee der Homosexuellen Selbsthilfe e.V. (HS) durch eine gemeinnützige Stiftung ergänzen. Wieder schienen meine Rechtskenntnisse wie naturgegeben dahin zu führen, dass ich, als die Hannchen-Mehrzweck-Stiftung für homosexuelle Selbsthilfe (hms) 1991 von der Berliner Stiftungsaufsicht genehmigt wurde, mit ihm und dem Frankfurter Arzt Dr. Stefan Schlesinger in deren Vorstand saß. Nach dem Ende der ersten Amtszeit kandidierte Stefan Schlesinger nicht wieder und an seiner Stelle wurde Arne Seydak vom Beirat der hms in den Stiftungsvorstand gewählt. Nach insgesamt 10 Jahren sind wir zum Ende des Jahres 2001 alle drei aus dem Amt geschieden und haben einem etwas größeren Vorstand, dem längst nicht mehr nur Männer angehören, Platz gemacht.
Im Jahr 2004 wollte Henning Mielke einen Verein gründen, der sich für Kinder suchtkranker Eltern einsetzt. Kinder aus Suchtfamilien sind meistens lange Zeit völlig unauffällig und werden daher von der Jugendhilfe nicht als unterstützungsbedürftig erkannt, weil sie selbst (noch) keinen Alkohol oder illegale Drogen konsumieren. Für die Gründung von NACoA-Deutschland e.V. entwarf ich deshalb eine Vereinssatzung.
2005 wurde mein Mann in den Vorstand der Homosexuellen Selbsthilfe e.V. gewählt. Als sich 2013 keine Kandidatin für das dritte Vorstandsmitglied finden ließ, übernahm ich diese Aufgabe. Im April 2017 schieden Ehrhard nach sechs Amtsperioden in Folge und ich nach nochmals zwei Amtsperioden aus dem HS-Vorstand aus. Seither unterstütze ich die Vereinsarbeit nur noch bei der Bearbeitung von Anträgen auf Rechtskostenhilfe.
Am 30. Jahrestag unseres Kennenlernens haben Ehrhard und ich unsere Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen.
Um der Akademie Waldschlösschen langfristig eine stabile Struktur zu geben, wurde zum Jahresbeginn 2004 ebenfalls eine Stiftung gegründet, zu deren Stiftungsrat ich seither gehöre.
Ende 2018 wurde ich Gründungsmitglied des Vereins Gedenkstätte Zwangslager Berlin-Marzahn e.V., der die Erinnerung an die Gräuel, denen die deutschen Sinti und Roma schon seit 1936 bis zum Ende der Nazi-Ära ausgesetzt waren, bewahren und die Erinnerung an die Opfer wachhalten will.